Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ unserer Genossenschaft.
Diese findet laut Satzung in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres
statt. Jedes Mitglied erhält fristgemäß vorab die Einladung mit der
entsprechenden Tagesordnung.
Alle stimmberechtigten Mitglieder haben hier die Möglichkeit, ihre Kontrollfunktion
gegenüber Aufsichtsrat und Vorstand auszuüben. Die Genossenschaft zeichnet
sich durch ihr demokratisches Selbstverständnis aus. Aus diesem Grund ist es
wichtig, dass sich Mitglieder für ihre Genossenschaft
engagieren und sich z.B. als Kanditaten für den Aufsichtsrat zur Verfügung stellen.