Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ unserer Genossenschaft.

Diese findet laut Satzung in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres

statt. Jedes Mitglied erhält fristgemäß vorab die Einladung mit der

entsprechenden Tagesordnung.


Alle stimmberechtigten Mitglieder haben hier die Möglichkeit, ihre Kontrollfunktion

gegenüber Aufsichtsrat und Vorstand auszuüben. Die Genossenschaft zeichnet

sich durch ihr demokratisches Selbstverständnis aus. Aus diesem Grund ist es

wichtig, dass sich Mitglieder für ihre Genossenschaft

engagieren und sich z.B. als Kanditaten für den Aufsichtsrat zur Verfügung stellen.