Die Organe unserer Genossenschaft:
Der Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft, führt die Geschäfte und vertritt
die Genossenschaft nach außen.
Für unsere Genossenschaft ist ein hauptamtlicher und ein nebenamtlicher
Vorstand bestellt.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung. Er
hat insbesondere den Jahresabschluss zu prüfen und darüber der
Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates
arbeiten ehrenamtlich.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung besteht der Aufsichtsrat aus sechs
Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt.
Innerhalb des Aufsichtsrates werden Gremien gebildet. Derzeit gibt es verschiedene
Ausschüsse, z.B. einen Finanzausschuss, einen Wohnungsausschuss sowie einen
Schlichtungsausschuss.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Hier
üben die Mitglieder ihre Informations-, Kontroll- und Entscheidungsrechte aus.
Sie nimmt jährlich die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrates über das
vorangegangene Geschäftsjahr entgegen, entscheidet über die Verwendung des
Jahresergebnisses und erteilt Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung.
Satzungsänderungen und alle grundlegenden Belange der Genossenschaft
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.