Die Organe unserer Genossenschaft:

 

Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft, führt die Geschäfte und vertritt

die Genossenschaft nach außen.


Für unsere Genossenschaft ist ein hauptamtlicher und ein nebenamtlicher

Vorstand bestellt.


Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung. Er

hat insbesondere den Jahresabschluss zu prüfen und darüber der

Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Die Mitglieder des Aufsichtsrates

arbeiten ehrenamtlich.


Laut Beschluss der Mitgliederversammlung besteht der Aufsichtsrat aus sechs

Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt.


Innerhalb des Aufsichtsrates werden Gremien gebildet. Derzeit gibt es verschiedene

Ausschüsse, z.B. einen Finanzausschuss, einen Wohnungsausschuss sowie einen

Schlichtungsausschuss.


Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Hier

üben die Mitglieder ihre Informations-, Kontroll- und Entscheidungsrechte aus.


Sie nimmt jährlich die Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrates über das

vorangegangene Geschäftsjahr entgegen, entscheidet über die Verwendung des

Jahresergebnisses und erteilt Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung.


Satzungsänderungen und alle grundlegenden Belange der Genossenschaft

bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.